Förderung

Förderprogramme erleichtern Hauseigentümern und Unternehmen Investitionen in die Gebäudesanierung, in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie oder in die Elektromobilität. Diese Unterstützung hilft mit, die Energieeffizienz zu steigern, den CO2-Ausstoss zu senken und erneuerbare Energien zu fördern. Nebst der Erreichung der ambitionierten Energie- und Klimaziele der Schweiz steht auch die Reduktion der Abhängigkeit von importierten fossilen Energien im Fokus. Für energetische Gebäudeerneuerungen und neu installierte Energiesysteme auf Basis erneuerbarer Energien, werden durch verschiedene Stellen Fördergelder ausgegeben. Aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bezahlt der Bund Globalbeiträge an die Kantone, welche diese wiederum für die Förderung von Gebäudehüllenerneuerungen einsetzen. Verschiedene Kantone und Energieversorger unterstützen zudem die Erstellung von Haustechnik- und Energieerzeugungsanlagen. Im Folgenden sind die wichtigsten Förderprogramme kurz beschrieben.

Das Gebäudeprogramm

Das wichtigste Förderinstrument im Bereich der Gebäude ist das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Es hat zum Ziel, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks zu reduzieren. Aus dem Gebäudeprogramm gibt es in der ganzen Schweiz Subventionen für die Verbesserung der Wärmedämmung und die umfassende energetische Sanierung eines Gebäudes. Ebenfalls gefördert wird der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien. 

Die Website www.dasgebaeudeprogramm.ch dient den Kantonen als Einstiegsportal zur national harmonisierten Förderung der Gebäudehülle (Dach, Wand und Boden gegen Erdreich). Während einige Kantone über diese Seite die Förderanträge direkt abwickeln, verweisen andere auf das jeweilige kantonale Förderprogramm. Nebst einem Beitrag pro m2 neu gedämmte Bauteilfläche bezahlen einzelne Kantone zusätzlich einen Bonus für Gesamterneuerungen aus.

Impulsprogramm

Ergänzend zum Gebäudeprogramm stehen seit 2025 Fördermittel aus dem Impulsprogramm zur Verfügung. Es fokussiert auf Bereiche, in denen die bestehende Förderung zu wenig greift. Im Vordergrund stehen die Gebäudehülleneffizienz und der Ersatz von fossilen Heizungen in Mehrfamilienhäuser. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme.
Die entsprechenden Subventionsanträge können, wie beim Gebäudeprogramm, direkt bei den Kantonen eingereicht werden. Folgender Link führt Sie direkt zum Impulsprogramm: Wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik | Das Gebäudeprogramm

Kantonale Programme

Viele Kantone unterstützen die Installation von Solaranlagen, Erdsonden-Wärmepumpen oder grossen Holzheizungen mit einem Nahwärmeverbund. Ebenfalls werden Energieberatungen mit einem GEAK Plus subventioniert. Da diese Förderung sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, lohnt sich eine vorgängige Abklärung auf der Energiefachstelle des Kantons, in welchem das Gebäude steht. Die Energiefachstellen finden Sie unter www.dasgebaeudeprogramm.ch.

Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien

Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Windenergie profitieren von verschiedenen Fördermöglichkeiten. Die Förderprogramme des Bundes werden von der Pronovo AG abgewickelt. Aus dem Netzzuschlagsfond entrichtet Pronovo (www.pronovo.ch) Investitionsbeiträge für neue und erweiterte Photovoltaikanlagen. Neue Photovoltaikanlagen werden in der ganzen Schweiz über eine Einmalvergütung gefördert:

  • KLEIV – Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen: Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp. Die Förderung beträgt maximal 30 % der Referenzkosten, für integrierte Anlagen ca. 10 % mehr.
  • GREIV – Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen: Anlagen ab 100 kW Leistung. Maximal 30 % der Referenzkosten, für integrierte Anlagen wird ein höherer Satz für den Teil unter 100 kW gewährt.
  • HEIV – Hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen: Für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit weniger als 150 kW Leistung. Die Förderung deckt bis zu 60 % der Referenzkosten. Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben.

Neue Förderinstrumente seit 2025

  • Gleitende Marktprämie (GMP): Die gleitende Marktprämie ist ein Förderinstrument des Bundes zur Subvention von erneuerbaren Energien. Gefördert werden Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie- und ab 2026 auch Wasserkraftanlagen. Die Höhe des Vergütungssatzes der GMP wird anhand der jährlichen Produktion der Anlage festgelegt.
  • Investitionsbeitrag (IB): Gefördert werden Biomasse-, Windenergie- und Wasserkraftanlagen.
  • Parkflächenbonus: Der Bonus wird zur «Grundvergütung» der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (ab einer Leistung von 100 kW) hinzugefügt, wenn sich die Anlage auf einem dauerhaften, bisher nicht überdachten Parkplatzareal befindet.

Die Anmeldung kann vor dem Bau der Anlage erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach der Inbetriebnahme, und zwar umso früher, je früher die Anmeldung erfolgt ist. Wir empfehlen, vor dem Bau einer Anlage die aktuell gültigen Auszahlungskonditionen abzuklären. Die Beiträge werden etwa jährlich angepasst und setzen sich objektabhängig aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Grundbeitrag
  • Leistungsbeitrag
  • Neigungswinkelbonus
  • Höhenbonus
  • Parkflächenbonus

Berechnen sie den unverbindlichen Förderbeitrag abhängig von der Anlagenleistung, vom Datum der Inbetriebnahme und der Art der Anlage mit dem Tarifrechner von Pronovo AG.

Mobilitätsprogramme

Immer mehr Kantone subventionieren den Kauf von emissionsarmen Autos, indem sie diese steuerlich entlasten. Die Förderbedingungen sind unterschiedlich. So reduzieren gewisse Kantone die Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos um 50, 75 oder gar 100 Prozent – dies zumindest für einige Jahre. Bestimmte Kantone, Gemeinden und Energieversorger gewähren Förderbeiträge fu¨r Elektroautos, E-Bikes oder die Ladeinfrastruktur.

Förderung Heizungsersatz durch Dritte

Die Stiftung Klick (www.klik.ch), die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation, ist die branchenweite CO2-Kompensationsgemeinschaft im Rahmen des CO2-Gesetzes. Sie erfüllt im Auftrag von Mineralölgesellschaften, welche fossile Treibstoffe in Verkehr bringen, deren gesetzliche Pflicht, einen Teil der bei der Nutzung der Treibstoffe entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren. 

Auf der Suche nach neuen Kompensationsmöglichkeiten, werden zunehmend auch Förderangebote für den Ersatz fossiler Heizungen durch Dritte angeboten:

  • Förderprogramm zum Ersatz fossiler Heizungen durch eine Wärmepumpe (ab 40kW) oder eine Holzheizung von Energie Zukunft Schweiz . Der Heizungsersatz in Einfamilienhäusern (EFH) ist jedoch nicht förderberechtigt.

Diese Förderprogramme sind für die ganze Schweiz einheitlich und insbesondere in Kantonen von Interesse, in denen der Heizungsersatz nicht gefördert wird. Achtung, eine Doppelförderung ist indessen nicht möglich.

Links zur Förderung


Bei allen Förderstellen müssen die Gesuche vor Ausführung der Massnahme eingereicht und bewilligt werden.