• News

Sinnvolle Anpassung!

11.06.2025

Der Hauseigentümerverband Kanton Bern befürwortet die vorliegende Motion, die eine Flexibilisierung der Messweisen für Bauabstände bei Fassadensolaranlagen fordert. Die Anforderungen an den Brandschutz und die Sicherheit beim Strassenabstand sind aber weiterhin einzuhalten.

HEV-Geschäftsführer Patrick Freudiger erklärt: «Bei Fassadensolaranlagen, soweit sie die Masse für vorspringende Gebäudeteile überschreiten, sind heute die Abstände grundsätzlich ab Aussenkante der Anlage zu messen. Damit müssen solche Anlagen die ordentlichen Abstände einhalten, was sich hemmend auf private Initiativen zum Anlagenbau auswirken kann.» Für HEV-Präsident Francesco Rappa kommt noch ein weiteres wichtiges Argument dazu. «Die Motion will nicht neue Bauabstände schaffen, sondern verlangt lediglich eine Anpassung der Regelung zu den Messweisen für die Frage, ab wo die Bauabstände zu messen sind. Wie gross die Bauabstände dann sind, entscheiden dagegen die Gemeinden weiterhin autonom in ihren Reglementen. Der HEV Kanton Bern unterstützt deshalb dieses Anliegen.»

 

Details zum Geschäft und Stand der Beratung

Fassadensolaranlagen an bestehenden Gebäuden ermöglichen - Abstände

 

Medienmitteilung 11.06.2025